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Zugang zur Psychotherapie

Wenn Bedarf für eine Psychotherapie besteht, können Sie direkt mit uns Kontakt aufnehmen oder sich von einem Arzt zu uns überweisen lassen.

Es findet dann zunächst eine Sprechstunde statt, in der Sie die Praxis und den Psychotherapeuten kennen lernen und entschieden wird, ob eine Psychotherapie notwendig ist. Besteht Psychotherapiebedarf und sind in der Praxis Kapazitäten frei, finden im Anschluss bis zu vier probatorische Sitzungen statt, die der ausführlichen Diagnostik und dem gegenseitigen Kennenlernen dienen. Danach stellen Sie als Patient oder Patientin einen Antrag auf Kostenübernahme für die Therapie bei Ihrer Krankenkasse, wobei von Seiten des Therapeuten gegebenenfalls eine Begründung der Notwendigkeit erfolgt. Dabei ist auch eine konsiliarische Untersuchung des Hausarztes oder Psychiaters notwendig.

Alle genannten Schritte erfolgen in Absprache und mit Unterstützung von uns, so dass Sie sich um die Antragsformalitäten bis zur Aufnahme der Therapie nicht selbst kümmern müssen. Sind Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, werden die Kosten für eine Verhaltenstherapie in der Regel übernommen. Eine Kurzzeittherapie umfasst dabei bis zu 24 Sitzungen, die in zwei Schritten zu je 12 Sitzungen beantragt werden, Langzeittherapien bis zu 60 Sitzungen. In sehr dringenden Fällen kann eine Akuttherapie mit 12 Sitzungen beantragt und zeitnah durchgeführt werden.

Sind Sie bei einer privaten Krankenkasse oder bei einer Beihilfestelle versichert, gibt es bzgl. des Umfangs einer Therapie meist sehr unterschiedliche Versicherungsbedingungen. Fragen Sie daher vor Beginn einer Therapie bei Ihrer Krankenkasse nach, in welchem Rahmen eine Verhaltenstherapie erstattet wird.

Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit die Therapiekosten als Selbstzahler zu tragen, z.B. wenn Ihr Problem nicht krankheitswertig ist. Die Kosten richten sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).